Lärmschutz-Verordnung

 

Der Flugplatz Mainz-Finthen unterliegt der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung (» Download).

 

Ob Sie zu bestimmten Zeiten bei uns fliegen dürfen oder Platzrunden drehen dürfen hängt vom Lärmschutzzeugnis Ihres Luftfahrzeugs ab.

 

Die folgende Tabelle stellt die Regelung grafisch dar:

 

Landeplatz-LärmschutzV-Grafik

 

Klicken Sie hier um den Lärmschutz Ihres Luftfahrzeuges zu berechnen (Ohne Gewähr).

 

Hinweis: Ultraleichtflugzeuge fallen aufgrund ihrer zulassungsbedingt sehr geringen Lärmemission nicht unter die Landeplatz-LärmschutzV.

 

 

Wir bitten zudem um strenge Beachtung und strikte Einhaltung folgender

Beschränkungen aus unserer Flugplatz-Benutzungsordnung:

  • Platzrundenflüge von Hubschraubern sind verboten.

  • Platzrundenflüge von Tragschraubern (Gyrocopter) sind an Wochenenden, Feiertagen und während des Segelflugbetriebs verboten. Tragschrauber fliegen eine Sonderplatzrunde innerhalb der Segelflugplatzrunde unter Meidung des Waldgebietes. Voraussetzung ist die Einweisung des Piloten von einem ortskundigen Fluglehrer.

  • Kunstflug am Flugplatz ist grundsätzlich nicht zulässig.

  • Tiefe Überflüge sind mit allen Luftfahrzeugen grundsätzlich zu vermeiden und auf die für die Schulung und aus Sicherheitsgründen notwendigen zu beschränken.

 

Die umliegenden Ortschaften sind lärmempfindliche Gebiete. Überflüge möglichst vermeiden!

Wir bitten unsere Besucher, auf die korrekte Einhaltung der in der AIP veröffentlichten An- und Abflugstrecken sowie der Platzrundenführung zu achten. Für weitere Informationen siehe An- und Abflüge.