Natur und Umwelt

Leitbild

Der Luftfahrt­verein Mainz strebt an, bei all seinen fliege­ri­schen Aktivi­täten die Belange des Umwelt­schutzes sowie die des Natur­schutzes zu beachten und selbst einen aktiven Beitrag für Natur und Umwelt zu leisten.

 

Die Mitglie­der­ver­sammlung hatte die entspre­chenden Zielset­zungen im Jahre 2008 zusam­men­ge­fasst und für die weitere Zukunft nachste­henden Beschluss gefasst (Auszug):

 

„Der Vorstand des LFV Mainz wird beauf­tragt, beim Abschluss von Verein­ba­rungen mit Dritten, bei eigenen Entschei­dungen und bei der Zusam­men­arbeit mit der Öffent­lichkeit nachste­hende Eckpunkte zugrunde zu legen: 

  • Der LFV Mainz richtet seinen Flugbe­trieb in möglichst vorbild­licher Weise an den Kriterien Sicherheit, Umwelt­freund­lichkeit sowie Lärmver­meidung aus und hält Angebote für kosten­güns­tiges Fliegen vor.
  • Der LFV Mainz schafft für seine Mitglieder Anreize im Sinne dieser Prinzipien und beschafft, erneuert und betreibt sein Fluggerät entspre­chend.
  •  Der LFV Mainz setzt sich dafür ein, auch einen Flugbe­trieb Dritter den  genannten Kriterien zu unter­werfen. Besonders lärmin­tensive Luftfahr­zeuge sollten nicht zugelassen werden.
  •  Der LFV Mainz beteiligt sich im Rahmen seiner Möglich­keiten aktiv an der Erhaltung und Pflege der ökolo­gisch wertvollen Grünland­flächen des Lande­platzes.“

Lärmver­meidung

Wir Flieger suchen die Nähe der Natur und bewegen uns in ihr. Die techni­schen Möglich­keiten hierfür sind aber z.Zt. in unter­schied­lichem Umfang mit Geräu­schen oder Lärm verbunden. Im Interesse der Umwelt, der Nachbarn, aber auch im eigenen Interesse gilt es, die Geräusch­ent­wicklung des Flugbe­triebs weiter und spürbar zu senken und unnötigen Lärm vorbeugend zu unter­binden. Wir wissen, dass wir besondere Verant­wortung tragen und wollen im Ergebnis nicht mehr Lärm verur­sachen, als es Kraft­fahr­zeuge am Boden tun. Das Einhalten vorge­ge­bener Grenz­werte und Lärmvor­schriften ist für uns ohnehin selbst­ver­ständlich. Außerdem: Auch Vereins­mit­glieder wohnen im unmit­tel­baren Umfeld des Verkehrs­lan­de­platzes Mainz-Finthen und können die Situation sehr gut beurteilen.

 

 

Unsere bishe­rigen und aktuellen Maßnahmen waren und sind:

 

  • Neue, umwelt­freund­liche Elektro­winde für den Start von Segel­flug­zeugen.
  • LFV-Flugzeuge überfliegen nicht das Stadt­gebiet von Mainz und auch nicht die Ortsteile oder Wackernheim (Selbst­ver­pflichtung über Charter­vertrag).
  • Älteres Gerät des Vereins wurde und wird konti­nu­ierlich durch leisere Luftfahr­zeuge ersetzt.
  • Unsere Ultra­leicht­flug­zeuge halten darüber hinaus den Grenzwert von 60  dB ein.
  • Die Hälfte unserer Motor­flug­zeuge hat inzwi­schen den lärmär­meren ROTAX-Motor, mit dem die Ultra­leicht­flug­zeuge ausge­rüstet sind.
  • Der LFV Mainz betreibt selbst keine Gyrokopter. Mit am Flugplatz ansäs­sigen Flugschulen sind Verein­ba­rungen geschlossen worden: Gyrokopter fliegen nur noch innerhalb des Flugplatz­ge­ländes, ohne den Ober-Olmer Wald zu queren.
  • An Wochen­enden, Sonn- und Feier­tagen sowie bei Segel­flug­be­trieb unter­bleiben diese Flüge sogar vollständig.
  • Kunstflug darf nur einmal pro Jahr erfolgen (vertrag­liche Selbst­bindung). Der LFV verzichtet auch hierauf seit Jahren.
  • Starts und Landungen finden — wann immer unter Sicher­heits­aspekten vertretbar –  bevorzugt nach/von Westen statt, um Lerchenberg und Drais zu meiden.
  • Der Platz­run­den­verlauf regelt weitest­mög­liche Abstände zu Siedlungs­grenzen.
  • Platz­run­den­flüge mit Hubschraubern sind gänzlich untersagt.
  • Die Lande­ge­bühren steigen überpro­por­tional mit den Lärmemis­sionen.
  • Massive Einschränkung des externen Schulungs­ver­kehrs an Wochen­enden und Feier­tagen sind in der Betriebs­ordnung festgelegt.
  • Alle Piloten sind angewiesen, beim Rollen (am Boden) die Motor­drehzahl niedrig zu halten.
  • Probe­läufe von Trieb­werken dürfen nur an bestimmten Stellen statt­finden.
  • Flugschüler werden im Rahmen der Ausbildung gezielt auf Lärmver­meidung hin ausge­bildet.

 

Was planen wir noch?

 

  • Mittel­fristig Ersatz auch der verblie­benen Motor­flug­zeuge durch moderne und lärmärmere Muster.
  • Steuerung der kontin­gen­tierten Flugbe­we­gungen am Flugplatz Mainz-Finthen weg von der bislang gehand­habten Gleich­be­handlung hin zu einer Gewichtung der Ereig­nisse: Lauter Start ist nicht gleich leiser Start. Die Kontin­gen­tierung muss vor allem laute Ereig­nisse beschränken.
  • Nutzung neuer Techno­logien, sobald sie zur Verfügung stehen: Große Hoffnungen setzen wir auf die Elektro­mo­bi­lität von Flugzeugen. Erste Proto­typen fliegen bereits.
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Natur­schutz

Die ökolo­gische Bedeutung des Flugplatz­ge­ländes

 

 Die Umwelt­wir­kungen dieses Geländes werden von Fachleuten sehr positiv beurteilt. Neben der Bedeutung als Kaltluft­ent­ste­hungs­gebiet zeichnet den Flugplatz insbe­sondere

  • die Seltenheit des Lebens­raums und
  • sein  Arten­reichtum aus.

 

Die Seltenheit des Lebens­raums

Die Situation ist typisch für viele histo­rische Flugplätze: Als sie angelegt wurden, wollte man keine ertrag­reichen Äcker opfern, sondern wählte regel­mäßig wenig rentable Flächen – Grenz­ertrags­flächen. So auch bei unserem Flugplatz in den 30er Jahren Durch seine neue Nutzung wurde ein ursprüng­licher Biotop­cha­rakter erhalten, der ansonsten in Mittel­europa verschwand. Ursachen hierfür:

  • Überdüngung
  • Häufigere Bearbeitung
  • Höhere Bearbei­tungs­ge­schwin­digkeit
  • Entfernung natur­naher, aber störender Landschafts­teile

Das Flugplatz­ge­lände wurde hiervon ausge­spart und ist somit ein verblie­bener Rest ursprüng­licher Naturnähe. Er wurde und wird immer wieder biolo­gisch kartiert und von den Natur­schutz­be­hörden als außer­or­dentlich wertvoll einge­stuft.

 

Es handelt sich bei den Grünland­flächen des Flugplatzes um ein Mosaik unter­schied­licher Mager­wiesen, Mager­weiden, Borst­gras­rasen, Strauß­gras­rasen, Halbtro­cken­rasen, brach gefal­lener Wiesen oder sog. Hochstau­den­fluren. Einige hiervon stehen unter beson­derem gesetz­lichen Schutz. Wer mehr wissen will, kann sich die amtlichen Infor­ma­tionen zum Natur­schutz­gebiet ansehen:

 

 

https://naturschutz.rlp.de

https://geodaten.naturschutz.rlp.de

https://sgdsued.rlp.de/de

 

 

Diese Lebens­räume wollen konti­nu­ierlich gepflegt werden. Ideal ist Schaf­be­weidung. Der Luftfahrt­verein Mainz hat bislang diese Pflege­maß­nahmen — wie ausnahmslos auch alle übrigen Natur­schutz­maß­nahmen auf dem Flugplatz­ge­lände — unter Beachtung aller behörd­lichen und natur­schutz­fach­lichen Vorgaben bzw. Erfor­der­nisse aus eigenen Mitteln durch­führen lassen, d.h. voll finan­ziert. Die Abwicklung und Finan­zierung erfolgt dabei durch die Flugplatz­be­triebs­ge­sell­schaft, die im allei­nigen Eigentum des LFV Mainz e.V. steht. Förde­rungen durch die Kommunen oder durch Land/Bund/EU hat er dabei bislang nicht erhalten.

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Der Arten­reichtum

 Es überrascht nicht, dass diese günstigen Rahmen­be­din­gungen bei der Biotop­si­tuation dazu führen, dass in diesen Lebens­räumen auch viele Arten vorkommen. Die Flächen sind Lebensraum sehr seltener Vogel­arten, z.B. Neuntöter, Kiebitz, Schwarz­milan, Rotmilan, Kornweihe, Wiesen­weihe, Schwarz­kehlchen, Grauammer, Stein­schmätzer,  Steinkauz. Insgesamt kommen immerhin ca. 40 unter­schied­liche Vogel­arten auf dem Flugplatz­ge­lände vor, darunter sehr viele Wiesen­brüter,  also Arten, die am Boden von Grünland ihre Nester haben. Besonders auffällig ist dabei die große Zahl von brütenden Feldlerchen, die andernorts in der Region eher spärlich auftreten. Sie alle profi­tieren vom Schutz des Geländes durch den umlau­fenden Zaun, so dass sie u.a. vor freilau­fenden Hunden sicher sind.

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Neben der Bedeutung als Brutgebiet kommen noch andere Funktionen hinzu: Zum einen ist das Gelände auch Nahrungs­gebiet für Vogel­arten, die insbes. im Ober-Olmer Wald brüten und zum anderen hat es auch Bedeutung beim Vogelzug von Kiebitz, Raubwürger, Brach­pieper oder Braun­kehlchen.

Bemer­kenswert zudem der Insek­ten­reichtum: An mehreren Stellen wurden bereits Vorkommen unter­schied­licher Wildbie­nen­arten festge­stellt und im Sommer kann man verschiedene Heuschre­cken­arten nachweisen. Außer­ge­wöhnlich sind die blau geflü­gelten Ödland­schrecken – jedem, der auf dem Flugplatz zu tun hat, wohlbe­kannt. Auch Schmet­ter­linge sind auffällig: Verschiedene der kleinen Bläulings­arten, der Schwal­ben­schwanz, das Schach­brett oder Dickkopf-Falter.

Unter den Pflan­zen­arten sind der Zwerg-Schne­ckenklee, der blaue Lein, die Gabel-Licht­nelke, der Kicher-Tragant und die Frühlings-Zwerg-Wicke hervor­zu­heben. Eine bemer­kens­werte Art ist der Feld-Mannstreu – ein sogenannter Steppen­roller. Diese Pflanze bricht zur Samen­reife in Kugelform als Ganzes ab und rollt – vom Wind getrieben – über das Flugfeld.

 

Die Attrak­ti­vität des Gebietes ist unter Natur­lieb­habern der Region bekannt. Seit 2008 führt der Nabu Mainz (www.rlp.nabu.de) in jedem Frühjahr eine öffent­liche Exkursion über das Gelände durch. Auch die GNOR (Gesell­schaft für Natur­schutz und Ornitho­logie Rheinland-Pfalz, www.gnor.de) hat bereits mehrere entspre­chende Führungen angeboten.

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Abbil­dungen: Joshua Dietze (3), F.-W. Kniepert (1)

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